- Assoziationsratbeschluss Nr 1/80 (ordnungsgemäße Beschäftigung; Voraussetzungen für deren Vorliegen; gesicherte Position auf dem inländischen Arbeitsmarkt aufgrund eines nicht nur vorläufigen Aufenthaltsrechtes)
VwGH 17.11.1998, 98/21/0439
Eine ordnungsgemäße Beschäftigung iSd aufgrund des Assoziationsabkommens der EWG mit der Türkei vom 12. 9. 1963 ergangenen Assoziationsratsbeschlusses (ARB) Nr 1/80 vom 19. 9. 1980 liegt nur dann vor, wenn der türk Staatsangehörige aufgrund eines nicht nur vorläufigen Aufenthaltsrecht über eine gesicherte Position auf dem inländ Arbeitsmarkt verfügt. Vorliegend verfügte der Bf unbestritten nie über eine Berechtigung zum Aufenthalt im Inland, weshalb ihm auch nicht die Rechtswirkungen des ARB Nr 1/80 zugute kommen können. Ablehnung.