§ 114 Abs 1 FrG 1997 (Übergangsbestimmung; Fortführung anhängiger Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung nach neuer Rechtslage)
VwGH 06.11.1998, 98/21/0333
Nach Ausweis der VerwAkten wurde der angef B dem Bf am 15. 5. 1998 zugestellt. Erst mit diesem Datum war der B erlassen.