§ 33 Abs 1 FrG 1997 (Ausweisung; Verhältnis zur früheren Rechtslage; Umgehung der Grenzkontrolle; Verlust der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung; unrechtmäßiger Aufenthalt)
VwGH 20.10.1998, 98/21/0249
Die BH B hatte den Bf mit B vom 18. 9. 1996 gem § 17 Abs 2 Z 4 und 6 FrG 1992 ausgewiesen. Die bestätigende BerufungsE der SD (der bel Beh) vom 23. 10. 1996 war vom VwGH mit Erk vom 17.12.1997, 97/21/0066, gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG mit der Begründung aufgehoben worden, dass die E nicht erkennen lasse, aus welchen konkreten - die spezielle Situation des Bf betreffenden - Gründen die sofortige Ausreise im Interesse der öffentl Ordnung iSd § 17 Abs 2 letzter Halbsatz FrG idF BGBl 1996/436 tatsächl erforderl gewesen wäre.