§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Verfolgung wegen einer Straftat, Asylrelevanz bei unverhältnismäßig hoher Strafe bei einem im Kontext mit einem ethnischen oder politischen Konflikt stehendem Delikt; Unterstellung einer oppositionellen Gesinnung durch bloße Tatbildverwirklichung ohne nähere Prüfung des Einzelfalles; Irak, Verbot des Verkaufes von Gütern an Kurden, Todesstrafe; Ermittlungspflicht der Behörde)