§ 4 Abs 5 AsylG 1997 (Zurückweisung von Asylanträgen wegen Drittstaatsicherheit, Außerkrafttreten des Zurück- weisungsbescheides mit Einlangen einer Mitteilung nach § 57 Abs 7 FrG über Unmöglichkeit der Außerlandesschaffung des Fremden)
§ 10 Abs 1 AsylG 1997 (Asylerstreckungsantrag von Angehörigen, Zuwarten mit Entscheidung über Erstreckung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens über den Hauptantrag)