§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; nichtstaatliche Verfolgung durch Dritte, Asylrelevanz, wenn Staat nicht gewillt nicht oder in der Lage ist, Schutz zu gewähren; keine Verpflichtung zu einem Versuch der Unterschutzstellung bei Aussichtslosigkeit; Bedrohung durch islamische Fundamentalisten wegen „moderat-islamischen, francophonem“ Lebensstils; Algerien)
VwGH 24.03.1999, 98/01/0380