§ 4 AsylG 1997 (Drittstaatsicherheit; ua Pflicht zur Auseinandersetzung mit der Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers im Drittstaat während des Asylverfahrens; Darstellung der ausländischen Rechtslage, Ungarn)
VwGH 24.03.1999, 98/01/0313
ISd § 60 AVG hätte die BerufungsBeh die ungar Rechtslage festzustellen und darzulegen gehabt, aufgrund welcher Überlegungen sie zu dem Ergebnis gelangte, dass die von ihr ermittelte ungar Rechtslage derart beschaffen sei, dass rechtl gem § 4 Abs 2 AsylG zu folgern sei, Asylwerber seien während des AsylVerf in Ungarn „zum Aufenthalt berechtigt“. Diesen Anforderungen wird der angef B jedoch nicht gerecht. Die bel Beh begnügt sich im entscheidenden Punkt ihrer Begr, nach Feststellung, seit dem 1. 3. 1998 stehe in Ungarn das G Nr CXXXIX/1997 in Geltung, das die einschlägigen Fragen des Flüchtlingsrechtes regle, mit dem Satz: