§ 4 AsylG 1997 (Drittstaatsicherheit; ua Pflicht zur Auseinandersetzung mit der Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers im Drittstaat während des Asylverfahrens; Ungarn)
§ 66 AVG (Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde, „Sache“; Aufgreifen einer fehlenden Prozessvoraussetzung erst im Berufungsverfahren; Prüfung der Drittstaatsicherheit in einem Verfahren gegen einen den Asylantrag abweisenden erstinstanzlichen Bescheid zulässig)