§ 18 Abs 1 FrG 1992 (Aufenthaltsverbot; Voraussetzungen)
§ 37 FrG 1992 (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung)
§ 54 FrG 1992 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; Mitwirkungspflicht der Partei; Verpflichtung zur Darlegung der konkreten Gefahr)