§ 9 Abs 3 ETG (elektrische Anlage, Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; unbewegliche elektrische Anlage, Auftrag primär an Eigentümer - hier Hauseigentümer)
§ 431 ABGB (unbewegliche Sachen, Erwerbsgeschäft, Intabulation; bloße Übergabe bedeutungslos)