§ 9 Abs 4 LDG (Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses, Gründe; beispielsweise Aufzählung)
VwGH 07.10.1998, 98/12/0278
2. Wie aus dem Ausdruck „insb“ im § 9 Abs 4 LDG erhellt, ist die Aufzählung der Kündigungsgründe in der gen Best keine ausschl (vgl VwGH 02.06.1980, 1900/779). Für die Berechtigung der Beh zur Kündigung des provisor Dienstverhältnisses ist es daher unerhebl, ob das der Bfin angelastete Verhalten pflichtwidrig gewesen ist, ob dieses Verhalten allenfalls einem anderen in § 9 Abs 4 LDG gen Tatbestand zu unterstellen ist oder ob sie sich wegen eines sonst bedeutenden Mangels als nicht geeignet für das definitive Dienstverhältnis erweist. Abw.