§ 75 Abs 3 BDG idF vor BGBl I 1997/61 (Berücksichtigung des Karenzurlaubes für zeitabhängige Rechte, berücksichtigungswürdige Gründe; Begriff, Prüfung der Voraussetzungen, auch Gründe in der Sphäre des Beamten)
§ 241a BDG (Übergangsbestimmung; Anknüpfung an Genehmigung des Karenzurlaubes)