§ 20b Abs 1 Z 3 GehG (Fahrtkostenzuschuss; hier Alternative Fußmarsch oder Benützung eines öffentlichen Beförderungsmittels)
VwGH 16.12.1998, 94/12/0011
Bei der nach obj Kriterien vorzunehmenden Gesamtbeurteilung der Zweckmäßigkeit eines zur Verfügung stehenden Beförderungsmittels iSd § 20b Abs 1 Z 3 GehG kommt den Kriterien Länge der Wegstrecke, Zeitgewinn bzw -verlust aus der Benützung/Nichtbenützung eines öff Beförderungsmittels und dem Gesundheitszustand des Beamten bes Bedeutung zu (mwN). Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.