§ 30a Abs 3 GehG (Verwendungszulage; Bemessung, kein Anspruch auf Überstundenvergütung)
VwGH 16.12.1998, 93/12/0140
1. Ist die Anwendbarkeit des § 30a Abs 3 iVm Abs 1 Z 3 GehG gegeben, bleibt kein Raum für die Gewährung einer Überstundenvergütung nach den §§ 16 ff leg cit. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Leiterzulage vor, ist damit auch ein Wahlrecht des Beamten zw dem ihm aufgrund des G zustehenden Anspruch auf Verwendungszulage (bzw Verwendungsabgeltung nach § 30a Abs 5 GehG) und dem im Einzelfall vielleicht für den Beamten günstigeren Anspruch auf Überstundenvergütung gem § 16 ff GehG ausgeschlossen (vgl zB VwSlg 11.514/A - nur Leitsatz)