§ 35 Abs 1 BezügeG (Ruhebezüge, Anspruchsvoraussetzungen)
§ 38 lit g BezügeG (mit Ruhebezug aufrechenbare Leistungen; Voraussetzungen; Erbringung der anspruchsbegründenden Tätigkeit, in der Vergangenheit, Änderung der Rechts- oder Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen)