§ 12 Abs 3 TierseuchenG (Pflicht zur Meldung der im Kalenderjahr durchgeführten Schutzimpfungen von Tieren jeder Art; Bindung der Disziplinarbehörde an im Verwaltungsstrafverfahren festgestellten Sachverhalt)
§ 21 Abs 1 TierärzteG (Berufspflichten des Tierarztes; gewissenhafte und fachlich eigenverantwortliche Ausübung des Berufes)