§ 16 Abs 1 Bgld RPG (Grünflächen; für Landwirt- schaft, Gärtnereien, Kur- Erholungs-, Spiel und Sport- zwecke)
§ 16 Abs 2 Bgld RPG (Ödland und sonstige nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmete Grundflächen gehören zu Grünflächen)
§ 16 Abs 2 Bgld RPG (Grünland; gesonderte Ausweisung aller Flächen, die nicht für die Landwirtschaft bestimmt)