§ 23 Abs 3 Krnt BauO 1996 (Bauverfahren, Nachbarn, subjektive Rechte; Generalklausel und demonstrative Aufzählung; ua Schutz der Gesundheit und Immissionsschutz der Anrainer; kein Recht aus den Vorschriften über Sicherstellung der Wasserversorgung; Bedenken nicht im Hinblick auf die Wasserversorgung des zu bebauenden Grundstücks, sondern im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Wasserversorgung des Nachbargrundstücks)
VwGH 24.11.1998, 98/05/0203