§ 27 Abs 7 Oö BauO (Werbetafel, Ankündigungstafel, ohne Bewilligung oder Anzeige; Entfernung durch die Baubehörde; Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
§ 27 Abs 8 Oö BauO (ebenso; Kostenersatz durch den Eigentümer; Möglichkeit kostengünstiger Demontage durch den Aufsteller nicht relevant)