§ 129 Abs 2 Wr BauO (Eigentümer, Instandhaltungspflicht; bei Miteigentum jeder Miteigentümer)
§ 135 Abs 1 Wr BauO (Übertretungen des Gesetzes, Verwaltungsübertretung; Blankettstrafnorm; Nichterfüllung der Instandhaltungspflicht, Tatbestandsvoraussetzung Baugebrechen; Ungehorsamsdelikt; Verantwortlichkeit des Eigentümers trotz Verwalterbestellung bei Kenntnis von der Tat)