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VwGH 22. 9. 1998, 98/05/0157 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2000/567ZfV 2000, 260

§ 38 Abs 1 Oö BauO 1994 (Baubewilligung, Erlöschen mit Ablauf von 3 Jahren ab Eintritt der Rechtskraft, wenn mit Bauausführung nicht begonnen)

§ 38 Abs 2 Oö BauO 1994 (Baubewilligung, Erlöschen, wenn Vorhaben nicht binnen 5 Jahren fertiggestellt und Fertigstellung angezeigt oder Benützungsbewilligung beantragt)

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