§ 129 Abs 10 Wr BauO (Abweichungen von den Bauvorschriften, vorschriftswidrige Bauten, Beseitigung, Auftrag; Abstellen von Kfz auf nach Flächenwidmungsplan gärtnerisch auszugestaltender Fläche; Vorschriftswidrigkeit, wenn das Abstellen erst nach Erlassung des Flächenwidmungsplanes erfolgte)
VwGH 24. 11. 1998 98/05/0151