§ 1 Abs 1 Wr GebrauchsabgabeG (Gebrauch auf öff Gemeindegrund, der als Verkehrsfläche dem öff Verkehr dient, Bewilligung; Zeitungsverkaufsstand zwischen U-Bahnabgang und Verkaufsstelle der Wiener Linien)
§ 1 Abs 1 Wr GebrauchsabgabeG (Gebrauch auf öff Gemeindegrund, der als Verkehrsfläche dem öff Verkehr dient, Bewilligung; Zeitungsverkaufsstand zwischen U-Bahnabgang und Verkaufsstelle der Wiener Linien)