§ 41 Abs 3 Stmk BauG 1995 (vorschriftswidrige bauliche Anlage; Beseitigungsauftrag; Bewilligungspflicht der Maßnahme zum Zeitpunkt der Setzung und zum Zeitpunkt der Auftragserteilung; Verwendungsänderung zu einem Zeitpunkt, in dem Verwendungsänderung nicht bewilligungspflichtig war)
VwGH 17.12.1998, 97/06/0117