§ 134a Wr BauO (Bauverfahren, subjektive Rechteder Nachbarn; taxative Aufzählung; Einhaltung der Flächenwidmung, soweit eine widmungsrechtliche Regelung Immissionsschutz vorsieht; Regelung über Zulässigkeit von Wohngebäuden enthält keinen Immissionsschutz)
Art IV Abs 4 idF LGBl 1976/18 (Wohnzone in Wohngebieten im 1. bis 9. und 20. Bezirk; mit Ausnahme der Geschäftsviertel und Betriebsbaugebiete nur Errichtung von Wohngebäuden)