§ 93 Abs 3 Bgld BauO (Baubewilligung, Verfahren; Abweisung ohne Verhandlung bei Widerspruch zum Flächenwidmungsplan oder, sofern Bauplatzerklärung erforderl, eine solche nicht vorliegt und nicht gleichzeitig darum angesucht; Bauplatzerklärung, die auf Widmungskategorie verweist; nur Bauvorhaben zulässig, das der Widmungskategorie entspricht)