§ 93 Z 2 lit a Nö BauO 1976 (Baubewilligung; Anlage und Erweiterung von Steinbrüchen, Sandgruben, Kiesgruben, Lehmgruben; Beurteilung der Übereinstimung mit der Flächenwidmung ungeachtet des allfälligen Vorliegens von Bewilligungen nach Wasserrecht oder Gewerberecht)