§ 1 Abs 6 IESG (Personen, die keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld haben)
§ 12 Abs 1 Z 4 IESG (Aufbringung der Mittel, ua vom Arbeitnehmer zu tragenden Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages
§ 1 Abs 6 IESG (Personen, die keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld haben)
§ 12 Abs 1 Z 4 IESG (Aufbringung der Mittel, ua vom Arbeitnehmer zu tragenden Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages