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VwGH 29. 10. 1998, 96/07/0110 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2000/89ZfV 2000, 60

§ 3 Abs 1 Z 1 NÖ GSLG 1973 (Festsetzung des Bringungsrechts; Überwiegen der Vorteile über die Nachteile, Interessenabwägung)

§ 3 Abs 1 Z 2 NÖ GSLG 1973 (Festsetzung des Bringungsrechts; keine Gefährdung von Menschen und Sachen)

§ 3 Abs 1 Z 3 NÖ GSLG 1973 (Festsetzung des Bringungsrechts; möglichst geringe Inanspruchnahme fremden Grundes; erhöhter Begründungsaufwand erforderlich)

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