Wr LVergG 1995 - (Geltungsbereich; Vergabe öffentlicher Aufträge; Vergabe der Berechtigung zum Sammeln und Verwerten von Alttextilien in Wien ist keine)
VfGH 07.06.1999, B 1859/97
Das Wr LVergG regelt wie alle in Österr geltenden Rechtsvorschriften über die Auftragsvergabe bloß die Vergabe öff Aufträge, ds nach einhelliger Auffassung „privatrechtl Verträge zw öff Auftraggebern und Unternehmungen, in denen sich diese verpflichten, eine bestimmte Leistung gegen Entgelt zu erbringen“ (so Korinek , Vergaberecht, in Raschauer (Hrsg), Wirtschaftsrecht [1998], 285), nicht aber die Vergabe von Berechtigungen, für die vom Erwerber der öff Hand ein Entgelt entrichtet wird.