Art 1 1 ZP MRK (Eigentumsgarantie; öffentlichrechtlicher Gehaltsanspruch, wenn Gegenleistung gegenübersteht; Grundrecht mit Gesetzesvorbehalt, Verletzung bei Gesetzlosigkeit oder Denkunmöglichkeit des Eingriffes, auch bei Anwendung eines offenkundig zu unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht in Widerspruch stehenden Gesetzes)
VfGH 05.03.1999, B 3073/96