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VfGH 23. 2. 1999, B 930/98 (GESETZLICHER RICHTER)

JudikaturGESETZLICHER RICHTERZfV 2000/411ZfV 2000, 157

Verletzung

VfGH 23.02.1999, B 930/98

Verletzung infolge Anlassfallwirkung der Feststellung des VfGH, dass § 44 Abs 4 Oö VergabeG LGBl 1997/34 verfassungswidrig war

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