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VwGH 24. 11. 1998, 98/05/0125 (ZIVILRECHT)

JudikaturZIVILRECHTZfV 2000/368ZfV 2000, 144

§ 297 ABGB (unbewegliche Sachen; diejenigen, welche auf Grund und Boden in der Absicht ausgeführt, dass sie stets darauf verbleiben, insb was erd-, mauer-, niet- und nagelfest ist; zwingendes Recht; Bau auf fremdem Grund)

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