§ 71 AVG (Wiedereinsetzung, Versäumung der Berufungsfrist; behauptete Weiterleitung an „Sachbearbeiter“, Bevollmächtigung, keine; gewerberechtlicher Geschäftsführer, keine Kontrolle über Verbleib und Bearbeitung des weitergeleiteten Straferkenntnisses, minderer Grad des Versehens, keiner)
VwGH 11.11.1998, 97/04/0018