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VwGH 19. 3. 1998, 97/07/0200 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2000/316ZfV 2000, 126

§ 54e Abs 1 VStG (Berufung, zwingende Anberaumung einer mündlichen Verhandlung; rechtswidriges Unterbleiben führt nur bei Relevanz dieses Verfahrensmangels zur Bescheidaufhebung)

VwGH 19.03.1998, 97/07/0200

Nach stRsp des VwGH zu § 51e VStG zieht selbst ein rechtswidriges Unterbleiben der öff mündl Verhandlung über die Berufung nicht jedenfalls die Aufhebung des BerufungsB nach sich, sondern dafür ist die - in der Beschw darzustellende - Relevanz iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG maßgeblich (vgl hiezu VwGH vom 10.10.1995, 94/05/0331).

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