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VwGH 20. 11. 1998, 96/02/0029 (VERANSTALTUNGSWESEN)

JudikaturVERANSTALTUNGSWESENZfV 2000/273ZfV 2000, 117

§ 3 Abs 2 Tir VeranstG (Spielapparate, Aufstellung und Betrieb, Bewilligungspflicht; Versagungsgründe, Jugendschutzinteressen)

§ 6 Abs 1 lit b Tir VeranstG (Erteilung der Bewilligung, Voraussetzungen, ua keine zu erwartende Störung der Interessen des Jugendschutzes; Unterhaltungsspielapparate, räumliche Nähe zu Bushaltestelle, sozialer Spielzwang)

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