§ 32 Abs 1 AWG (abfallwirtschaftlicher Behandlungsauftrag; ergeht allein im öffentlichen Interesse)
VwGH 10.12.1998, 98/07/0143
Auf die Erlassung eines gegen einen anderen gerichteten abfallwirtschaftsrechtl Behandlungsauftrages nach § 32 Abs 1 AWG ist niemandem ein subj-öff Recht eingeräumt. Anders als § 138 Abs 1 WRG sieht die der Best eher des § 31 Abs 3 WRG vergleichbar gestaltete Vorschrift des § 32 Abs 1 AWG ein A-Recht Dritter näml nicht vor. Ein auf § 32 Abs 1 AWG gestützter abfallwirtschaftsrechtl Behandlungsauftrag ergeht allein im öff Interesse, auf dessen Wahrung keine subj-öff Rechtsansprüche eingeräumt sind. Zurückw.