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VwGH 29. 10. 1998, 98/07/0141 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 2000/244ZfV 2000, 105

§ 7 Abs 1 Nö KulturflächenschutzG (Kulturumwandlung ohne Bewilligung, Auftrag an den Nutzungsberechtigten, die Kulturumwandlung rückgängig zu machen; Zuständigkeit)

VwGH 29.10.1998, 98/07/0141

Selbst wenn man - trotz fehlender ausdrückl Regelung der sachl Zust für die Erteilung eines Auftrages nach § 7 Abs 1 Nö KulturflächenschutzG - aufgrund der aus anderen Best dieses G hervorleuchtenden Absicht des G-Gebers, die BezVwBeh in 1. Inst mit der Vollziehung zu betrauen (siehe § 2 Abs 1, § 3 Abs 1 und § 6 leg cit), von einer sachl Zust der BH als Beh 1. Inst ausgeht, fehlt mangels Anrufung der obersten Beh (vgl etwa Walter/Mayer , Grundriss des österr Bundesverfassungsrechts8, Rz 823) eine Säumnis dieser Beh und somit eine wesentl Voraussetzung für die Zulässigkeit einer SäumnisBeschw. Zurückw.

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