vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 24. 11. 1998, 95/05/0066 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2000/21ZfV 2000, 40

§ 29 Abs 1 Z 3 AWG (bewilligungspflichtige Anlagen; Anlagen zur thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen oder Altölen, ausgenommen zur stofflichen Verwertung, Jahreskapazität von mindestens 10.000 Tonnen; Altkunststoffrecyclinganlage mit Kapazität von nicht mehr als 9000 Jahrestonnen)

VwGH 24.11.1998, 95/05/0066

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!