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VwGH 16. 12. 1998, 98/04/0116 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2000/187ZfV 2000, 89

§ 2 Abs 1 Z 5 GewO 1994 (Geltungsbereich der GewO, keiner, Buschenschank)

§ 2 Abs 9 GewO 1994 (Buschenschank, Begriff; Ausschank von Glühmost, keiner)

§ 348 Abs 1 GewO 1994 (Feststellungsverfahren der Oberbehörde über die Anwendbarkeit gewerberechtlicher Vorschriften, BMwA)

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