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VwGH 26. 11. 1998, 95/20/0481 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2000/134ZfV 2000, 72

§ 1 AsylG 1968 (Flüchtlingsbegriff, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, Asylrelevanz bei Duldung durch staatliche Stellen; Bangladesch, Volksgruppe der Biharis)

VwGH 26.11.1998, 95/20/0481

Zwar legt der Bf (StA Bangladesch, Volksgruppe der Biharis) weder in seinem Vorbringen im erstinstanzl Verf noch in der Berufung konkrete Anhaltspunkte dafür dar, dass ihn mit maßgebl Wahrscheinlichkeit ein ungerechtfertigter Eingriff erheblicher Intensität in die vom Staat zu schützende persönl Sphäre drohte. Er erstattete allerdings eine weitere Eingabe im BerufungsVerf (bestehend aus einem Schriftsatz samt beigelegtem Zeitungsartikel in bengal Schriftzeichen), auf welche die bel Beh mit keinem Wort eingeht. Der Bf bringt in dieser Eingabe vor, sein jüngerer Bruder sei am 2. 7. 1992 ermordet worden; die Attentäter seien nicht verfolgt worden und es wäre auch sonst nichts in dieser Angelegenheit getan worden, um die Schuldigen zu finden. Kein Mitglied seiner Familie sei dort (gemeint offenbar in Dhaka) sicher und er ersehe aus diesen Umständen, dass gerade er das nächste Ziel einer ähnl Gruppe von Attentätern sein werde. Es sei ihm nicht mögl, den Zeitungsartikel, der in bengal Schriftzeichen verfasst sei, zu übersetzen und ersuche die Beh um dessen Übersetzung.

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