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VwGH 11. 11. 1998, 93/12/0016 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2000/100ZfV 2000, 62

§ 13 Abs 1 Stmk MSchG (Entgeltfortzahlung; Umfang, zeitliche, nicht pauschalierte Nebengebühren, analoge Anwendung des § 31 Abs 8 Grazer Dienst- und GehaltsO )

§ 31 Abs 8 Grazer Dienst- und GehaltsO (nicht pauschalierte Nebengebühren, Weitergewährung)

VwGH 11.11.1998, 93/12/0016

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