§ 14 Abs 2 ZDG (Zivildienst, Aufschub; keine Zurückweisung innerhalb eines Jahres ua ab Ende des Aufschubes gemäß Abs 1; außerordentliche Härte in der Unterbrechung des Studiums)
VwGH 17.11.1998, 98/11/0129
Ein Aufschub wäre nur in Betracht gekommen, wenn mit der Unterbrechung des Studiums für den Bf eine außerordentl Härte verbunden wäre.