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VwGH 11. 11. 1998, 98/01/0308 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1999/2216ZfV 1999, 904

Art 129c B-VG (Unabhängiger Bundesasylsenat, Unabhängiger Verwaltungssenat)

Art II Abs 2 Z 43a EGVG (Anwendung des AVG auf UBAS-Verfahren; Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung iSd § 67d AVG , wenn Sachverhalt aus Aktenlage iVm Berufung geklärt; ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren und schlüssige Beweiswürdigung der Erstbehörde, kein neues Berufungsvorbringen, keine Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Asylwerbers ohne Verhandlung)

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