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VwGH 20. 5. 1998, 97/03/0258, 98/03/0051 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1999/2197ZfV 1999, 901

§ 52a Abs 1 VStG (Abänderung eines letztinstanzlichen Strafbescheides; Klaglosstellung auch bei teilweiser Abänderung)

§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsbescheid, teilweise Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides, Aufrechterhaltung des Restes)

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