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VwGH 20. 5. 1998, 98/03/0016 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/2187ZfV 1999, 899

§ 47 Abs 5 VwGG (Kostenersatz, bei Ersatz durch die Behörde hat hiefür der Rechtsträger aufzukommen, in dessen Namen die Behörde gehandelt hat; Unabhängiger Verwaltungssenat handelt auch im Vollziehungsbereich des Bundes nicht „namens“ des Bundes; Kostenersatzpflicht des Landes für dieses Landesorgan)

VwGH 20.05.1998, 98/03/0016

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