Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG (Kompetenzen BundLänder; Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen; Abgrenzung der Kompetenz der Baubehörde; Flächen, die dem Eisenbahnbetrieb dienen; objektive Bestimmung, nicht allein aufgrund des Vorliegens einer eisenbahnrechtlichen Bewilligung für bestimmte Fläche)
VwGH 19.05.1998, 94/05/0286