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VwGH 2. 9. 1998, 98/12/0153 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1999/2068ZfV 1999, 864

§ 49e BezügeG (Optionserklärung; Rücknahme)

VwGH 02.09.1998, 98/12/0153

Da der G-Geber das Optionsrecht ausdrückl zeitl befristet hat und eine Regelung über die Möglichkeit eines Widerrufes ges nicht vorgesehen ist, ist eine Rücknahme der Optionserklärung - jedenfalls wenn sie außerhalb der ges vorgesehenen Frist für die Option vorgenommen wird - unzulässig. Abw.

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