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VwGH 28. 3. 1996, 95/06/0097 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1999/2051ZfV 1999, 859

§ 3 ZTG (Ziviltechniker, Befugnisse für Fachgebiete, die Gegenstand eines Diplomstudiums einer technischen, naturwissenschaftlichen oder montanistischen Studienrichtung bzw Studienrichtung der Bodenkultur, oder „studium irregulare“ Ingenieurgeologie; techn Geologie ein Fachgebiet in diesem Sinn; Gegenstand der Studienrichtung Erdwissenschaften; verfassungskonforme Auslegung)

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