Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerden, Bescheid, Begriff; Erlassung auch durch ausgegliederten, mit hoheitlichen Befugnissen beliehenen Rechtsträger; Abgrenzungen negative, bloße Rechtsbelehrung, Rechtsauskunft der Bundes-Wertpapieraufsicht)
§ 58 Abs 1 AVG (Bescheid, Begriff; bloße Rechtsbelehrung, Indizien für den mangelnden Bescheidwillen)